Rechtsanwälte Bottrop

Baurecht

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Die auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage unterliegt nicht der fünfjährigen Verjährungsfrist für Gebäudebestandteile, sondern lediglich der üblichen zweijährigen Frist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2013
Erwirbt ein Käufer ein Wohnobjekt mit mehreren Mietern, so hat er für die Rechte und Pflichten einzustehen, die schon vor Kauf mit dem alten Vermieter bestanden haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2013
Grundsätzlich sind Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages zulässig, sofern sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen und für ihn ausreichend verständlich formuliert sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.05.2013
Das Amtsgericht München sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter als nicht mehr gegeben an, sofern der Mieter das Mietobjekt unberechtigter Weise untervermietet.
Amtsgericht München, Urteil vom 30.09.2013
Weist ein angemietetes Objekt wesentliche Mängel auf, die den Mieter zu einem Zurückbehaltungsrecht berechtigen, muss der Mieter diesen Anspruch in Form einer Einrede nach § 320 BGB geltend machen.
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 11.07.2013
Da Betriebskostenguthaben eines Empfängers von Hartz IV mit den Sozialleistungen verrechnet werden, besteht für dieses Guthaben ein Pfändungsverbot.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Erwerber einer Wohnung nicht die Begleichung von Hausgeldrückständen des insolventen bisherigen Eigentümers verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2013
Wenn sie aus der Masse der üblichen Bauweise hervorstechen können grundsätzlich auch Wohngebäude unter den Schutz des Urheberrechts fallen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013
Vereinbaren Handwerker und Auftraggeber die nur teilweise Erbringung einer Leistung in Schwarzarbeit ist auch der restliche Vertrag als nichtig anzusehen.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.08.2013
Eine Zweitwohnsitzsteuer von mehr als 3300 Euro für eine selbstgenutzte 146 m² große Wohnung verstösst nach der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2013

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