Rechtsanwälte Bottrop

Konkludenter Vertragseintritt des Ehepartners

Ein Mietvertrag, der mit dem später ausziehenden Ehepartner abgeschlossen wurde, kann konkludent auf den anderen Ehepartner übergehen, falls er nicht mit auszieht.

Bleiben Sie in der ehemals gemeinsamen Mietwohnung nach dem Auszug Ihres Ehepartners zurück, kann dies einen Eintritt in den Mietvertrag darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die monatliche Miete weiterbezahlen und gegebenenfalls auch eine Mieterhöhung akzeptieren. In einem solchen Fall erklären Sie dem Vermieter gegenüber allein durch Ihr Verhalten, dass Sie nunmehr als Vertragspartei am Mietvertrag festhalten wollen. Damit übernehmen Sie allerdings auch sämtliche Rechte und Pflichten, etwa die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass diese Verpflichtungen dann nicht mehr den Ehepartner treffen, der die Wohnung schon vor längerem verlassen hat.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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