Rechtsanwälte Bottrop

Pflicht zur Montage von Rauchmeldern

Immer mehr Bundesländer verlangen die Montage von Rauchmeldern in Neubauten und die Nachrüstung in Altbauten.

Die meisten Menschen, die einem Brand zum Opfer fallen, werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Doch ein schlafender Mensch bekommt von den Flammen nichts mit - noch bevor er durch Temperatur oder andere Brandfolgen aufwachen würde, hat sich bereits eine tödliche Konzentration an giftigen Rauchgasen gebildet. Maximal zwei Minuten bleiben zum Überleben, wenn sich der Rauchcocktail erst gebildet hat - in Deutschland starben 95 % der Brandtoten nicht an Verbrennungen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung.

Dieses Risiko lässt sich mit einem Rauchmelder drastisch reduzieren, denn mit kaum einem anderen Stück Technik kann man für so wenig Geld so viel zusätzliche Sicherheit kaufen. Und daher verlangen auch immer mehr Bundesländer in ihren Bauordnungen die Montage von Rauchmeldern in Neubauten und teilweise die Nachrüstung in Altbauten. Außer in Mecklenburg-Vorpommern ist grundsätzlich der Wohnungseigentümer für den Einbau verantwortlich. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er nach einem Brand mit Schadensersatzklagen rechnen.

In Neubauten sind Rauchmelder in sieben Bundesländern Pflicht, nämlich in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bis auf das Saarland und Thüringen verlange alle diese Bundesländer auch die Nachrüstung in Altbauten bis zu einem bestimmten Termin. Die kürzeste Frist haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gesetzt - hier bleibt bis Ende 2009 Zeit, um die Rauchmelder nachzurüsten.

Noch ein Tipp: Wer für den Rauchmelder keine Löcher in die Decke bohren will, kann ihn auch mit einem Stück Doppelklebeband an der Decke befestigen. Im Handel sind außerdem Magnetbefestigungen erhältlich, mit denen man den Rauchmelder für einen Batteriewechsel leicht wieder abnehmen kann.

 
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