Rechtsanwälte Bottrop

Erfundener Eigenbedarf kann teuer werden

Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.

Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung vor, muss er dem Mieter auch dann Schadensersatz zahlen, wenn infolge der Täuschung die Kündigung einvernehmlich erfolgt ist. Denn entscheidend ist lediglich, ob der Mieter von einem berechtigten Interesse des Vermieters ausgegangen ist und auch ausgehen durfte, so der Bundesgerichtshof. Räumt er unter diesen Umständen von sich aus die gemietete Wohnung, beruht die Räumung infolge der Täuschung nicht auf einem freiwilligen Entschluss.

 
[mmk]

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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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