Rechtsanwälte Bottrop

Schäden durch umstürzende Bäume müssen durch Eigentümer ersetzt werden

Durch einen umstürzenden Baum verursachte Schäden an einem fremden PKW müssen durch den Grundstückseigentümer erstattet werden.


Der Kläger verlangte von dem betroffenen Grundstückseigentümer Schadensersatz in Höhe von mehr als € 6000,-. Auslöser seines Begehrens war eine auf dem Hof des Beklagten stehende Pappel, welche im Sommer 2009 auf den abgestellten PKW des Klägers stürzte.

Das Gericht beurteilte die Forderung als berechtigt und führte aus, dass es Aufgabe des Grundstückeigentümers gewesen wäre, an dem Baum zweimal im Jahr einer "Baumschau" durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Die im Sachverhalt durchgeführte Überprüfung des Baums durch einen Laien sei nicht ausreichend gewesen. Zu diesem Ergebnis kam auch ein bestellter Sachverständiger, nach dessen Auffassung die drohende Gefahr durch die Pappel einem Profi aufgefallen wäre.
 
Landgericht Magdeburg, Urteil LG MD 9 O 757 10 vom 06.06.2012
Normen: § 823 I BGB
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