Rechtsanwälte Bottrop

Zur Architektenhaftung bei zweifelhafter Baugenehmigung

Sind einem Bauherrn gewichtige ordnungsrechtliche Bedenken bekannt, so haftet der mit der Genehmigungsplanung betraute Architekt nur beschränkt.


Grundsätzlich haftet ein so betrauter Architekt für eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung, aus der sich ein umfassender Schadensersatzanspruch des Bauherrn ergibt, wenn sich seine Planung später als rechtswidrig herausstellt. Sind dem Bauherrn jedoch gewichtige Umstände bekannt, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit einer entsprechenden Architektenplanung aufdrängt und setzt er die fehlerhafte Planung trotzdem in die Tat um, so muss er sich ein Mitverschulden zurechnen lassen. Solches gilt insbesondere dann, wenn der Bauherr den Architekten von dem vermeintlichen Umstand in Kenntnis setzt, dass eine weitere Zustimmung von Seiten der Nachbarn nicht erforderlich ist, der Architekt entsprechende Bedenken zum Ausdruck bringt und aus dem Verhalten des Bauherrn der Schluss gezogen werden kann, er wolle trotzdem an der Umsetzung der vorgegebenen Planung festhalten, wie es im verhandelten Sachverhalt der Fall war. Verletzt der Architekt seine Hinweispflichten, kann er trotzdem eine Haftungsbefreiung erlangen, wenn der Auftraggeber aufgrund seines Bewusstseins für die Problematik nicht aufklärungsbedürftig war. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufklärungspflichten oder deren Entbehrlichkeit trägt allerdings der Architekt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 8 10 vom 10.02.2011
Normen: §§ 631, 633, 254 BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de